Betreuung von Betrieben nach Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG) und DGUV 2
- Arbeitsplatzbegehungen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Teilnahme an Arbeitssicherheitssitzungen (ASAS)
- Beratung zu allen Fragen der ersten Hilfe und Verhütung von
Berufskrankheiten
- Durchführung oder Begleitung von Betrieblichem
Eingliederungsmanagement
- Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen
z.B. Tätigkeiten am Bildschirm (ehem. G 37)
Tätigkeiten im Lärm (ehem. G 20)
berufliche Tätigkeiten im Ausland (ehem. G 35)
oder Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G
25)
- regelmäßige Information Ihrer Mitarbeiter zu
(arbeits-) medizinischen
Themen