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- arbeitsmedizinisch Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und BGV A2
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM nach § 84 Sozialgesetzbuch IX)
- Gesundheitsmanagement
- Durchführung aller Untersuchungen nach Arbeitsmedizinischer Vorsorge Verordnung (ArbMed VV) - früher “G - Untersuchungen”,
z.B. Arbeiten im Lärm (G 20) Arbeiten am Bildschirm (G 37) Arbeiten im Ausland (G 35)
aber z.B. auch - bei entsprechender Betriebsvereinbarung - Fahr- und Steuertätigkeit (G 25)
- Untersuchungen nach
Fahrerlaubnisverordnung (z.B. Führerschein Klasse C, CE) Röntgen-, Strahlenschutz- oder Biostoffverordnung (G 42)
- Gutachten
Die arbeitsmedizinische Betreuung und arbeitsmedizinische Untersuchungen finden - so weit räumlich und organisatorisch möglich - bei den Vertragsfirmen vor Ort statt.
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