- arbeitsmedizinisch Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und BGV A2
- Durchführung aller Untersuchungen nach Arbeitsmedizinischer Vorsorge Verordnung (ArbMed VV) - früher “G - Untersuchungen”
z.B.
- Untersuchungen nach
Fahrerlaubnisverordnung (z.B. Führerschein Klasse C, CE) Röntgen-, Strahlenschutz- oder Biostoffverordnung (G 42)
- aber auch - bei entsprechender Betriebsvereinbarung -
- Gutachten
Die arbeitsmedizinische Betreuung und arbeitsmedizinische Untersuchungen finden - so weit räumlich und organisatorisch möglich - bei den Vertragsfirmen vor Ort statt.
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